Liebe Vereinsmitglieder,

es geht so wieder los. Nachdem unser Vorstand mit der Stadt Leinfelden-Echterdingen alle Fragen klären konnte, können wir nun unser Grillfest unter bestimmten Auflagen veranstallten.

Unser Grillfest findet am 27.06.2020 ab 16 Uhr in unserem Vereinsheim statt!

Anbei das Hygiene-Schutz-Konzept der Stadt Leinfelden-Echterdingen

Allgemeines Hygiene-Schutz-Konzept für die Nutzung von Vereinsräumen der Stadt Leinfelden-Echterdingen vom 16. Juni 2020

Grundlage

Aktuelle Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO).

Nutzung

  1. Die Nutzung der Räume ist ausschließlich für Mitglieder der Vereine erlaubt.
  1. Es dürfen sich zeitgleich 10 Personen in den Räumlichkeiten aufhalten.

   

Hygiene/Gesundheit

  1. Die Teilnahme ist nicht gestattet, wenn der Mitwirkende:

    - in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person steht oder stand, wenn seit dem
      letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder

   - Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweist.

  1. Jeglicher Körperkontakt, wie z.B. beim Begrüßungsritual, ist zu vermeiden.
  1. Die Toiletten sind nur einzeln zu nutzen.
  1. Zur Händedesinfektion ist Seife und Einmalhandtücher ausreichend.
    Entsprechende Hinweise über gründliches Händewaschen müssen in den Toiletten
    angebracht werden, sofern noch nicht vorhanden.
  1. Die allgemeinen Hygieneregeln, wie z.B. Husten- und Niesetikette sind einzuhalten.
  1. Kontaktflächen, wie z.B. Tische und Türklinken sind nach den Treffen zu Desinfizieren.
  1. Ein regelmäßiges Stoßlüften der Räume, bzw. entsprechende Belüftung muss erfolgen.
  1. Wer zur Risikogruppe gehört, sollte in besonderer Weise die Hinweise zum Schutz vor dem
    Coronavirus ernst nehmen. Dazu gehört, neben entsprechenden Hygienemaßnahmen,
    auch die sozialen Kontakte auf das Nötigste zu reduzieren.

Abstandsregeln/Maskenpflicht

  1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen anwesenden Personen ist möglichst
    einzuhalten.
  1. Wenn sich im Gebäude noch weitere Gruppen/Personen aufhalten, ist für Personen ab
    dem vollendeten 6. Lebensjahr außerhalb des Vereinsraums eine nicht-medizinische
    Alltagsmaske oder eine Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen.

Dokumentation

  1. Der Verein hat, ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem
    Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde, folgende Daten der Teilnehmer zu erheben

    (mit Angabe des Veranstaltungszeitraums):

    - Name und Vorname

    - Telefonnummer und Adresse

    Diese Daten sind vier Wochen nach Erhebung zu löschen.

  1. Die Mitglieder dürfen nur teilnehmen, wenn sie die Daten vollständig und zutreffend zur
    Verfügung stellen.

Organisatorisches

  1. Jedem Teilnehmer muss das Schutzkonzept zur Verfügung gestellt werden.
  1. Es ist ein Verantwortlicher während der Treffen zu benennen, der auch die
    Dokumentation übernimmt.
  1. Verantwortlich für die Einhaltung des Hygiene-Schutz-Konzepts ist der Verein.

Besondere Maßnahmen

Diverse Aktivitäten in den Räumen haben erweiterte Auflagen, wie z.B. Singen, Musizieren, Bewegung und Kochen. Hier müssen die gesetzlichen Regelungen ebenfalls eingehalten werden. Ein separates Konzept ist mit der Stadtverwaltung abzusprechen.

Stadtverwaltung Leinfelden-Echterdingen

Amt für Schulen, Jugend und Vereine